Assistenzhunde unterstützen Menschen mit Behinderungen in Alltagssituationen und können in Notfällen wichtige Aufgaben übernehmen.
An die Schlichtungsstelle BGG wandte sich eine Frau, die mit ihrem Assistenzhund eine Comedy-Veranstaltung besuchen wollte. Der Veranstalter erlaubte Hunde in der Halle jedoch nur mit Maulkorb und lehnte eine Ausnahme ab. Die Frau machte deutlich, dass ihr Hund ihr bei Panikattacken Notfallmedikamente bringen müsse und dies durch den Maulkorb nicht geleistet werden könne. Im Schlichtungsverfahren konnte eine Lösung gefunden werden: Der Veranstalter ergänzte seine Hausordnung. Ausgebildete und gekennzeichnete Assistenzhunde erhalten nun auch ohne Maulkorb Zutritt zu Veranstaltungen.
Die Schlichtungsstelle BGG (kurz für: Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) vermittelt bei Konflikten rund um Barrierefreiheit und Benachteiligung zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes. Für Menschen mit Assistenzhund kann sie auch gegenüber privaten Betreibern von Einrichtungen und Anlagen tätig werden. Wenn zum Beispiel der Zugang zum Supermarkt, zu Konzerten oder Arztpraxen wegen des Hundes verweigert wird. Weitere Informationen finden Sie in unserer Bio unter „Schlichtungsstelle – oder über den Link in der Story.
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Am Mittwoch fand in Hattersheim die Regionalkonferenz „Inklusiv gestalten – Infrastrukturen im Bestand“ statt. Gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (@bak_bund ) und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (@ak_hessen ) hatte Jürgen Dusel zum Austausch über die Zukunft öffentlicher Infrastrukturen eingeladen. Im Publikum: Fachleute aus Bereichen wie Architektur, Stadt- und Landschaftsplanung, die diese Veranstaltung auch als Fortbildung anerkennen lassen können.
Im Mittelpunkt stand die Frage, wie bestehende Gebäude, Räume und Infrastrukturen nachhaltig, resilient und barrierefrei weiterentwickelt werden können. Denn öffentliche Infrastrukturen sichern den Zugang zu Mobilität, Bildung, Gesundheit sowie zur Grundversorgung mit Energie und Wasser – und prägen damit unmittelbar Lebensqualität und Teilhabe.
Jürgen Dusel machte vor Ort deutlich: „In einer älter werdenden Gesellschaft ist es für die Lebensqualität von Millionen Menschen zentral, bestehende Barrieren abzubauen, um ein selbstbestimmtes Leben auch im Alter zu gewährleisten. Wir haben 13 Millionen Menschen mit Beeinträchtigungen in Deutschland, sie haben ein Recht auf eine barrierefreie Umgebung. Daran müssen sich Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen in die bestehende Infrastruktur ausrichten.“
In Podiumsdiskussionen und Vorträgen wurde darüber debattiert, wie inklusive Daseinsvorsorge unter den Bedingungen von Klimawandel, Ressourcenknappheit und gesellschaftlichem Wandel gelingen kann. Vorgestellt wurden außerdem zahlreiche Praxisbeispiele aus Hessen – darunter die Stadthalle Hattersheim, Projekte aus Darmstadt und Frankfurt am Main sowie barrierefreie Lösungen im Bildungs- und Freizeitbereich.
Und schon jetzt richtet sich der Blick nach vorn: Im Herbst feiert die Regionalkonferenz ihr 10-jähriges Jubiläum.
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Am Donnerstag soll die 1. Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Deutschen Bundestag stattfinden, nachdem der Termin bereits einmal verschoben wurde.
Der Gesetzgebungsprozess wurde von Anfang an von Jürgen Dusel, den Verbänden und der Zivilgesellschaft kritisch begleitet. Der vorliegende Entwurf steht stark in der Kritik, denn er löst aus Sicht Jürgen Dusels nicht ein, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich, dass die Koalition auch in der Privatwirtschaft auf Barrierefreiheit hinwirken wolle.
Zwar enthält der Entwurf das Recht auf Bereitstellung sogenannter angemessener Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen gegenüber Anbietern von Gütern und Dienstleistungen, z. B. Arztpraxen, Kinos oder Geschäfte, damit sie Zugang zu den Angeboten haben. Doch dies allein wird die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland nicht substanziell verbessern. Denn angemessene Vorkehrungen sind nur kurzfristige Lösungen im Einzelfall wie z. B. die Einkaufstüte, die vom Personal vor die Tür getragen wird, weil der Kunde im Rollstuhl wegen eines zu engen Eingangsbereichs keinen Zugang in das Geschäft hat. Nach dem Entwurf beinhaltet dieses BGG niemals bauliche Veränderungen wie die Verbreiterung einer Tür oder den Einbau eines Fahrstuhls. So kommen wir langfristig nicht weiter und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken. Dabei ist unsere alternde Gesellschaft zunehmend auf Barrierefreiheit angewiesen!
Erschwerend kommt hinzu, dass die rechtliche Durchsetzung allein Sache der Betroffenen ist und privaten Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen benachteiligen, keine Sanktionen wie Bußgelder oder Schadensersatzzahlungen drohen. Damit ist dieses Gesetz ein zahnloser Tiger. Bei bestimmten öffentlichen Stellen wie der Deutschen Bahn ist der Schadensersatzanspruch auf 1.000 Euro begrenzt.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des BGG wurde am 11. Februar vom Kabinett verabschiedet. Im folgenden parlamentarischen Verfahren können noch Änderungen durch die Abgeordneten vorgenommen werden. Ein Beschluss wird erst nach der parlamentarischen Sommerpause erwartet.
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Heute ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. In diesem Jahr steht er unter dem Motto: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar“. Auch mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 unterzeichnet hat, ist gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen noch keine Realität. Stattdessen diskutieren Bund, Länder und Kommunen über Sparmaßnahmen, die zu unzumutbaren Einschnitten in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führen würden.
Bundesweit organisieren Selbstvertretungsorganisationen und Verbände von Menschen mit Behinderungen Aktionen und Demonstrationen und machen ihre Forderungen sichtbar. Auch Jürgen Dusel ist heute als Redner bei der Protestaktion „Inklusion ist kein Sparmodell“ in Stuttgart dabei, die von der Landesbehindertenbeauftragten von Baden-Württemberg, Nora Welsch (@no.ri.taa ), initiiert wurde.
Das mediale Interesse am diesjährigen Protesttag ist groß, denn der Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll am Donnerstag in die erste Lesung im Bundestag gehen. Dann wird es an den Parlamentarierinnen und Parlamentariern sein, ob der Entwurf noch verbessert wird und wichtige Fortschritte für Barrierefreiheit und Teilhabe erreicht werden. Denn klar ist: Menschenrechte sind nicht verhandelbar und echte Gleichstellung braucht verbindliche Barrierefreiheit, wirksame Teilhabe und konsequente Umsetzung.
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Der Zuschuss der KfW für altersgerechtes Umbauen (Programm 455-B) ist wieder verfügbar – ein wichtiges Signal für mehr Barrierefreiheit und selbstbestimmtes Wohnen. Auch Jürgen Dusel hat sich für die Fortführung des Programms eingesetzt. Nachdem zeitweise unklar war, wie es mit der Förderung weitergeht, können jetzt wieder Anträge gestellt werden. Das ist eine gute Nachricht für alle, die ihre Wohnung barriereärmer gestalten möchten.
Gefördert werden bauliche Maßnahmen in Wohnungen und Häusern, die Barrieren reduzieren. Dazu gehören zum Beispiel Umbauten im Badezimmer, breitere Türdurchgänge und der Abbau von Schwellen, Rampen, Aufzüge und Treppenlifte sowie technische Assistenzsysteme im Alltag.
Die Förderung richtet sich an alle Privatpersonen, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren möchten, darunter Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Für einzelne Maßnahmen sind Zuschüsse in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten (max. 2.500 Euro) möglich. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 % der förderfähigen Kosten (max. 6.250 Euro) erstattet.
Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird und die Umsetzung durch ein Fachunternehmen erfolgt. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag ist direkt bei der KfW zu stellen.
Mehr unter /455-B.
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Die Schlichtungsstelle BGG ist für Menschen mit Behinderungen da. Sie vermittelt bei Konflikten, bei denen es um Barrierefreiheit und Benachteiligung geht.
Ein Schlichtungsverfahren ist kostenlos und kann ein oft langwieriges Gerichtsverfahren ersparen. Die fünf Schlichterinnen und Schlichter sind Profis, wenn es darum geht, für komplizierte Konflikte gute Lösungen zu finden. Die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch ist dabei die Grundlage für eine einvernehmliche Konfliktlösung. In der Schlichtungsstelle BGG arbeiten Menschen für und mit Menschen.
Wo kann die Schlichtungsstelle BGG helfen?
- Bei Benachteiligungen durch Behörden des Bundes oder durch Sozialversicherungen
- Bei Barrieren in Gebäuden des Bundes
- Bei Barrieren in der Kommunikation
- Bei digitalen Barrieren öffentlicher Stellen
- Bei Barrieren von digitalen Produkten und Dienstleistungen von privaten Anbietern
- Beim Zutrittsrecht mit Assistenzhund
Anträge können über das barrierefreie Online-Formular auf der Website der Schlichtungsstelle BGG, per Post, E-Mail, telefonisch oder auch persönlich in der Geschäftsstelle gestellt werden. Die Geschäftsstelle erreichen Sie natürlich auch über einen barrierefreien Eingang.
Weitere Informationen – auch dazu, in welchen Fällen die Schlichtungsstelle genau helfen kann, finden Sie in unserer Bio unter „Schlichtungsstelle“.
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Heute hat sich die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) klar in der Diskussion um Leistungskürzungen positioniert. Anlass ist ein geleaktes Arbeitspapier mit dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“, das von einer Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet wurde – und gegen das viele Menschen mit Behinderungen sowie ihre Verbände Sturm laufen.
Die KBB stellt fest: Die Vorschläge würden zu unzumutbaren Einschnitten in der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führen und sind nicht mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vereinbar!
Besonders kritisch bewertet wird die geforderte Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, das Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen ist. Zudem wird das Ziel des Bürokratieabbaus überhaupt nicht angegangen, dafür aber die Beschneidung der Rechte von Menschen mit Behinderungen forciert. Einige der Vorschläge, wie die Absenkung der Vermögensfreigrenzen in der Eingliederungshilfe, stehen sogar im Widerspruch zum erklärten Anliegen des Bürokratieabbaus. Andere Vorschläge würden Folgekosten generieren, die weit über mögliche Einsparungen hinausgingen.
Insgesamt sind die Vorschläge aus Sicht der KBB nicht geeignet, die erforderliche Weiterentwicklung im Einklang mit der UN-BRK zu gestalten. Sie sind daher abzulehnen.
Die KBB hat diese gemeinsame Position zum Abschluss ihres 71. Treffens in Celle am 22./ 23. April 2026 veröffentlicht.
Das Positionspapier der KBB finden Sie über den Link in unserer Story.
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Der Film „Luisa“ startet am 23. April 2026 in den deutschen Kinos und rückt eine Perspektive in den Fokus, die im Film noch immer viel zu selten sichtbar ist: die Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen. Im Zentrum steht die 22-jährige Luisa, die in einer Wohneinrichtung lebt und unerwartet schwanger ist. Der Film nähert sich sensibel Fragen von Selbstbestimmung, Abhängigkeit und möglichen Grenzverletzungen – und eröffnet damit einen differenzierten Blick auf Strukturen, die eigentlich Schutz bieten sollten.
Bei der Vorführung auf dem Filmfestival „achtung berlin“ (@achtungberlin ) war auch Jürgen Dusel vor Ort. Er machte deutlich, dass es bei inklusiver Kultur nicht um Nächstenliebe oder Charity geht. „Sondern es geht um große Kunst und darum, dass Menschen mit Behinderungen ebenso große Schauspielerinnen und Schauspieler sind wie Menschen ohne Behinderung. Und das zu verstehen, das bringt unsere Kulturlandschaft – und da rede ich nicht nur von Film – qualitativ richtig nach vorne. Deshalb ist dieser Film aus meiner Sicht ein Leuchtturm, etwas, das Mut macht.“
Entwickelt wurde der Film von @werkgruppe2 , die für ihre dokumentarisch geprägte Arbeitsweise bekannt ist. Grundlage waren umfangreiche Recherchen und Hospitationen in Wohneinrichtungen – ein Ansatz, der sich auch in der Authentizität des Films widerspiegelt. Besonders bemerkenswert ist die Besetzung: Das Ensemble ist paritätisch mit Schauspielerinnen und Schauspielern mit und ohne Behinderung besetzt – ein Novum im deutschen Kino.
In der Drehbuchentwicklung wurde außerdem mit dem inklusiven Theaterensemble MEINE DAMEN UND HERREN (@meinedamenundherren_theater ) aus Hamburg zusammengearbeitet, von denen auch einige Schauspielerinnen und Schauspieler zum Cast gehören.
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Der Kinder-Lebens-Lauf 2026 ist am 16. April am Brandenburger Tor in Berlin gestartet! Die Engels-Fackel – ein symbolischer Staffelstab, der von Station zu Station weitergegeben wird – wurde auf ihre Reise geschickt, um auf die Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit lebensverkürzenden Erkrankungen sowie ihrer Familien aufmerksam zu machen.
Zum Auftakt kamen Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Zivilgesellschaft zusammen – so auch Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Vor Ort sagte er: „Nur, wenn die Bedarfe von jungen Menschen mit lebensverkürzenden Krankheiten sichtbar sind, kann gesellschaftliche Teilhabe gelingen. Die voraussichtliche Länge oder Kürze eines Lebens schränkt das Recht auf Teilhabe nicht ein!“ Ein besonderes Highlight war eine Lesung von @raulkrauthausen und @adina_hermann aus ihrem gemeinsamen Kinderbuch.
Die Engels-Fackel wird in den kommenden Monaten rund 7.000 Kilometer zurücklegen und an mehr als 130 Stationen weitergetragen – von Berlin aus durch ganz Deutschland und erstmals auch durch Österreich, die Schweiz und Luxemburg. Entlang der Route beteiligen sich Kinderhospize, Initiativen und Unterstützende mit eigenen Aktionen und setzen gemeinsam ein Zeichen für Sichtbarkeit, Solidarität und die Stärkung der Kinderhospizarbeit.
Danke an das Team des Bundesverbandes Kinderhospiz e. V. und seine Geschäftsführerin Franziska Kopitzsch! Und noch ein großes Dankeschön an Mira, Starterkind des Kinder-Lebens-Laufes 2026, und Jens, Starterkind 2024.
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Mit dem Modellprojekt TransPiz Berlin ist ein wichtiges ambulantes Angebot gestartet, das gezielt junge Erwachsene mit lebensverkürzenden Erkrankungen unterstützt – eine Zielgruppe, für die es bislang kaum passende hospizliche Strukturen gibt. Zur Auftaktveranstaltung in Berlin kamen zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Fachpraxis sowie betroffene Familien zusammen, um auf die bestehende Versorgungslücke aufmerksam zu machen und neue Wege der Begleitung zu diskutieren.
„Junge Erwachsene mit lebensverkürzenden Erkrankungen fallen im Übergang aus der Kinder- und Jugendversorgung durch das Raster. Sie brauchen eine geeignete Anschlussstruktur, die ihren Versorgungsbedürfnissen gerecht wird und sie in ihrer Selbstbestimmung unterstützt. Das Modellprojekt TransPiz Berlin setzt genau hier an und hat sich vorgenommen, eine Lücke im Versorgungssystem zu füllen – das unterstütze ich gern“, betonte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, und hob damit die bundesweite Bedeutung des Projekts hervor, das bundesweit Strahlkraft erlangen könnte.
Neben fachlichen Impulsen wurden auch persönliche Perspektiven sichtbar: Die Autorin und Aktivistin Sabrina Lorenz schilderte eindrücklich, was es bedeutet, mit einer lebensverkürzenden Erkrankung mitten im Leben zu stehen. Zudem unterstrich ein Erfahrungsbericht aus Betroffenensicht die Bedeutung passgenauer Begleitung.
Das Projekt des Humanistischen Verbands Berlin-Brandenburg (@humanist_innen ) wird von der @deutsche_fernsehlotterie gefördert. Es versteht sich als Modell mit Signalwirkung über Berlin hinaus und setzt wichtige Impulse für eine bedarfsgerechte Versorgung.
Mehr Informationen zum Modellprojekt TransPiz finden Sie über den Link in unserer Story.
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Wie steht es um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland? Die aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zur Beschäftigungspflicht zeigen: Rund 1,1 Millionen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen sind beschäftigt – ein leichter Anstieg im Vergleich zum Vorjahr. Aber: Seit 2020 steigt die Arbeitslosigkeit von Jahr zu Jahr kontinuierlich an und hat 2025 einen Höchststand von knapp 185.000 arbeitslosen schwerbehinderten Menschen – es muss etwas passieren!
Nur 39 Prozent der beschäftigungspflichtigen Unternehmen erfüllen die gesetzliche Beschäftigungsquote vollständig – alle Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. 36 Prozent kommen dieser Verpflichtung nur teilweise nach, mehr als jedes vierte Unternehmen beschäftigt sogar keinen einzigen schwerbehinderten Menschen, weil weiterhin Vorbehalte und Unsicherheiten bestehen.
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Reizüberflutung, überfordernde Umweltbedingungen wie plötzliche Veränderungen von gewohnten Abläufen oder Missverständnisse in der Kommunikation stellen für Menschen mit Autismus häufig eine große Herausforderung dar. Menschen mit Autismus nehmen sich oft selbst als anders wahr und erleben dadurch viel Stress, da die Umgebung nicht auf sie eingestellt ist. Sie versuchen häufig, sich anzupassen, um sozialen Erwartungen zu entsprechen – ein Verhalten, das besonders oft bei Mädchen und Frauen zu beobachten ist. Dieses Maskieren und Verbergen der eigenen Persönlichkeit ist auf Dauer sehr anstrengend und kann dazu führen, dass Angststörungen oder Depressionen auftreten.
Der Welt-Autismus-Tag wurde 2007 von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und wird jedes Jahr am 2. April begangen. Im Jahr 2026 steht er unter dem Motto „Not invisible – nicht unsichtbar“. Ziel dieses Tages ist, das Bewusstsein für Autismus zu stärken und die Aufmerksamkeit auf das Leben von Menschen mit Autismus zu lenken.
Autismus gilt laut dem Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation als neurologische Entwicklungsstörung. Der Begriff „Störung“ wird von einigen kritisch gesehen. Stattdessen werden auch Bezeichnungen wie Entwicklungsvariante oder Neurodivergenz verwendet. Die Wahrnehmung der Umwelt und die Verarbeitung von Reizen unterscheiden sich bei Menschen mit Autismus von vielen anderen Menschen. Erleben und Verhalten können dabei unterschiedlich ausgeprägt sein, weshalb Autismus mittlerweile als Spektrum verstanden wird. Autismus ist angeboren, zeigt sich oft schon früh und bleibt ein Leben lang bestehen.
Rund um Autismus existieren viele falsche Annahmen– etwa, dass er durch Impfungen verursacht wird oder dass Menschen mit Autismus keine Gefühle hätten. Um solchen falschen Theorien und Fehlannahmen entgegenzuwirken, ist es gut, wenn Menschen mit Autismus selbst über ihre Erfahrungen berichten, um anderen einen Einblick in ihr Leben zu gewähren, z. B. in sozialen Medien oder Podcasts. Der Welt-Autismus-Tag rückt diese Perspektiven in den Mittelpunkt und trägt so zu mehr Verständnis bei.
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